Visum, ETA oder Traveller Declaration: Was Sie für die Einreise nach Südafrika brauchen
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Visum, ETA oder Traveller Declaration?
Noch immer herrscht Unklarheit darüber, was Reisende nach Südafrika vor dem Abflug ausfüllen müssen, und das ist kein Wunder: Zwei staatliche Behörden haben in diesem Jahr im Abstand von nur sechs Wochen zwei Online-Systeme eingeführt. Wir erklären, wer welches Formular braucht und warum das eine das andere nie ersetzt.
Seit dem 1. Juli 2026 verlangt die südafrikanische Steuer- und Zollbehörde SARS (South African Revenue Service) von allen, die ins Land einreisen oder es verlassen, Südafrikaner eingeschlossen, vor der Reise eine Online-Erklärung: die Traveller Declaration (Reisendenerklärung). Sie ist ein Zollformular. Gefragt wird, was Sie mitführen, nicht, ob Sie einreisen dürfen.
Diese zweite Frage ist Sache des Innenministeriums (Department of Home Affairs). Am 12. August gab Präsident Cyril Ramaphosa den Startschuss für dessen ETA (Electronic Travel Authorisation), eine Online-Alternative zum Besuchervisum, die das Innenministerium erstmals im Oktober 2025 in begrenztem Umfang eingeführt hatte. Bis zum 1. Oktober nahm das System nach Angaben von Innenminister Leon Schreiber Anträge auf Kurzaufenthalte aus 53 Ländern an, und jede Woche kommen weitere hinzu.
In der Praxis brauchen die meisten Besucher aus Großbritannien, Europa und Nordamerika nur die Erklärung bei SARS, weil ihre Pässe von der Visumpflicht befreit sind. Wer mit einem visumpflichtigen Pass reist, braucht beides. Mit den folgenden Fragen finden Sie heraus, zu welcher Gruppe Sie gehören.
01 · Ihre Checkliste
Finden Sie heraus, welche Formulare Sie brauchen
Beantworten Sie bis zu vier Fragen zu Ihrer Reise und Ihrem Pass. Sie können jederzeit zurückgehen und eine Antwort ändern.
F1 von 4
Steigen Sie nur in ein anderes Flugzeug oder Schiff um, ohne den internationalen Transitbereich zu verlassen?
Zum Beispiel London → Johannesburg → Windhoek, wobei Sie in Johannesburg im Transitbereich bleiben.
F2 von 4
Sind Sie südafrikanischer Staatsbürger oder haben Sie eine dauerhafte Aufenthaltsberechtigung (Permanent Residence)?
Maßgeblich ist der Pass oder das Ausweisdokument, mit dem Sie reisen.
F3 von 4
Ist Ihr Pass für Südafrika von der Visumpflicht befreit?
Das gilt für Großbritannien, Irland, die EU-Mitgliedstaaten, die USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Brasilien und mehrere, aber nicht alle SADC-Staaten. Wie lange Sie ohne Visum bleiben dürfen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab.
Unsicher? Sehen Sie in der Liste der visumbefreiten Länder des Innenministeriums nach.
F4 von 4
Landen Sie in O.R. Tambo, Cape Town International, King Shaka oder Lanseria?
Vorerst funktioniert die ETA nur an diesen vier Flughäfen. Das Innenministerium will sie auf alle Einreiseorte ausweiten, hat aber kein Datum genannt.
Sie müssen bei SARS nichts einreichen
- Nicht nötigTraveller DeclarationFlug- und Schiffspassagiere, die im ausgewiesenen Transitbereich eines Flug- oder Seehafens bleiben, sind befreit.
- PrüfenTransitvisumFür den Transit ohne Einreise in O.R. Tambo, Kapstadt, King Shaka und Lanseria ist in der Regel kein Transitvisum nötig, Inhaber gewöhnlicher pakistanischer und bangladeschischer Reisepässe brauchen jedoch eines.
Sie brauchen nur die Traveller Declaration
- PflichtSARS Traveller DeclarationInnerhalb der 24 Stunden vor dem Abflug Ihres letzten Flugs direkt nach Südafrika und erneut vor der Ausreise. Eine pro Person, auch für Kinder und Säuglinge.
- Nicht nötigVisum oder ETANicht für Staatsbürger oder Personen mit dauerhafter Aufenthaltsberechtigung.
Sie brauchen nur die Traveller Declaration
- PflichtSARS Traveller DeclarationInnerhalb der 24 Stunden vor dem Abflug Ihres letzten Flugs direkt nach Südafrika und erneut vor der Ausreise. Eine pro Person, auch für Kinder und Säuglinge.
- Nicht nötigVisumIhr Pass ist von der Visumpflicht befreit.
- FreiwilligETASie brauchen keine. Sie können sie freiwillig beantragen, um schneller durch die Grenzkontrolle zu kommen, zahlen dann aber die elektronische Bearbeitungsgebühr von R500, die seit dem 17. August 2026 gilt.
Sie brauchen eine ETA und die Traveller Declaration
- PflichtETA vom InnenministeriumBeantragen Sie sie vor dem Abflug. Für berechtigte Reisende ersetzt sie das herkömmliche Besuchervisum. Die Bearbeitungsgebühr von R500 kommt zur Visumgebühr von R425 hinzu, sofern Sie von dieser Gebühr nicht befreit sind, insgesamt also R925. Stand Oktober 2026 nimmt das System Anträge auf Kurzaufenthalte aus 53 Ländern an, jede Woche kommen weitere hinzu. Prüfen Sie auf eta.dha.gov.za, ob Ihr Land dabei ist. Ist es noch nicht aufgeführt, beantragen Sie stattdessen ein Besuchervisum.
- PflichtSARS Traveller DeclarationInnerhalb der 24 Stunden vor dem Abflug Ihres letzten Flugs direkt nach Südafrika und erneut vor der Ausreise.
Sie brauchen ein Visum und die Traveller Declaration
- PflichtBesuchervisumAn südafrikanischen Einreiseorten werden keine Visa ausgestellt. Beantragen Sie es daher vor der Reise bei der südafrikanischen Botschaft, Hochkommission oder dem Konsulat oder, wo vorhanden, beim Visumantragszentrum von VFS. An Land- und Seegrenzen funktioniert die ETA noch nicht, und ein Datum dafür gibt es nicht.
- PflichtSARS Traveller DeclarationVor dem Grenzübertritt und erneut bei der Ausreise.
02 · Zwei Behörden
Zwei Behörden, zwei getrennte Formulare
Beide Systeme fragen vor der Reise online Ihre Passdaten ab, deshalb werden sie so oft verwechselt. Die Traveller Declaration ist ein Zollformular zum Inhalt Ihres Gepäcks, die ETA ist die Erlaubnis der Einwanderungsbehörde, ins Land einzureisen.
Traveller Declaration
„Was führen Sie mit?“
- Wer
- Alle, die einreisen oder ausreisen, auch Südafrikaner und Babys
- Seit
- 1. Juli 2026
- Kosten
- Kostenlos
- Wann
- ≤ 24 h vor Abflug der letzten Etappe
- Pro
- Person
Gate
Electronic Travel Authorisation
„Dürfen Sie einreisen?“
- Wer
- Besucher mit visumpflichtigem Pass: 53 Länder, Stand Oktober 2026. Freiwillig für visumbefreite Pässe
- Seit
- 12. August 2026
- Kosten
- R500, dazu gegebenenfalls die Visumgebühr
- Wann
- Vor dem Abflug
- Wo
- 4 Flughäfen
Gate
Eine genehmigte ETA gilt nicht als Zollerklärung, und eine eingereichte Erklärung gibt Ihnen kein Recht auf Einreise. Visumpflichtige Besucher müssen beides erledigen.
03 · Häufige Irrtümer
Fünf verbreitete Missverständnisse
Manche Regeln werden leicht falsch verstanden, besonders von Familien und von Südafrikanern, die nach Hause zurückkehren.
01
„Ich habe eine ETA, also ist meine Erklärung erledigt.“
TATSÄCHLICHDie ETA stellt das Innenministerium aus, die Erklärung geht an SARS. Visumpflichtige Besucher müssen beides erledigen.
02
„Ich bin Südafrikaner. Das gilt nur für Touristen.“
TATSÄCHLICHAuch südafrikanische Staatsbürger müssen die Erklärung abgeben, sowohl bei der Heimkehr als auch bei der Ausreise.
03
„Ich habe eine für die ganze Familie ausgefüllt.“
TATSÄCHLICHJeder Reisende braucht eine eigene Erklärung, auch Babys. Für ein Kind füllt sie ein Elternteil oder Vormund aus.
04
„Ich erledige das am Abend vor meinem Langstreckenflug.“
TATSÄCHLICHDie 24 Stunden werden ab dem Abflug Ihres letzten Flugs direkt nach Südafrika zurückgerechnet. Auf einer langen Reise mit Umstieg müssen Sie die Erklärung daher unter Umständen während des Zwischenstopps abgeben.
05
„Briten und Amerikaner brauchen jetzt eine ETA.“
TATSÄCHLICHPässe, die vor Einführung der ETA von der Visumpflicht befreit waren, sind es weiterhin. Ihre Inhaber können eine ETA beantragen, um schneller durch die Grenzkontrolle zu kommen, müssen es aber nicht.
04 · Fragen
Häufig gestellte Fragen
Was passiert, wenn ich die Erklärung vergessen habe?
Kostet die Erklärung etwas?
Brauche ich sie, wenn ich mit dem Auto aus Namibia oder Lesotho einreise?
Funktioniert die ETA an Landgrenzen?
Was unterscheidet diesen Artikel von Ihrem früheren?
Quellen
- SARS: FAQ zur Online-Traveller-DeclarationWer die Erklärung abgeben muss, das 24-Stunden-Fenster, die Befreiung im Transit, Luft-, Land-, See- und Schienenweg
- SARS: Vorschriften zum elektronischen Traveller Management System, 26. Juni 2026Das 24-Stunden-Fenster, die Befreiung im Transit, die Papierformulare TD-01 und TGD1
- SARS: vorübergehende Einfuhrgenehmigungen für im Ausland zugelassene Fahrzeuge, 1. Juni 2026Erklärung und Genehmigung sind kostenlos
- Department of Home Affairs: ETA-PortalBerechtigung und die vier Flughäfen
- Government Gazette: Gebühren des Innenministeriums, 17. August 2026Die ETA-Bearbeitungsgebühr von R500 und die Visumgebühr von R425
- Department of Home Affairs: von der Visumpflicht befreite PassinhaberVisumbefreite Länder, zulässige Aufenthaltsdauer, Regeln für Transitvisa
- gov.za: VisaAn Einreiseorten werden keine Visa ausgestellt
- gov.za: Minister Schreiber, Rede auf dem Constitution Hill, 1. Oktober 2026ETA in Betrieb für Visumanträge auf Kurzaufenthalte aus 53 Ländern, wöchentlich kommen weitere hinzu; Ausweitung auf alle Einreiseorte
- The Presidency: Rede von Präsident Ramaphosa zum Start der ETA, 12. August 2026Der Start in O.R. Tambo
- Department of Home Affairs: Bekanntmachung zu den ETA-Gebühren, 27. Juli 2026Die im Oktober 2025 eingeführte ETA; freiwillig für visumbefreite Reisende
Quelle: SARS und Department of Home Affairs · Zuletzt aktualisiert am 17. Oktober 2026
Dieser Artikel entstand mit KI-Unterstützung und wurde von Menschen geprüft und verifiziert.
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